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The European Union (EU) has always been at the forefront of encouraging corporate responsibility and sustainability. Continuing this trend, the EU parliament approved the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in 24 April 2024. The directive aims to ensure that companies take proactive measures to respect human rights and mitigate environmental impacts within their operations and supply chains.

Was ist die CSDD-Richtlinie?

Die CSDD-Richtlinie ist eine Verordnung, die die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in der gesamten Lieferkette von Unternehmen stärken möchte. Auch wenn zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Sorgfaltspflichtengesetze eingeführt haben, sind diese Verordnungen doch typischerweise freiwilliger Natur und oft branchenspezifisch abgefasst bzw. betreffen nur einzelne Aspekte, wie Kinderarbeit. Die CSDD-Richtlinie verfolgt einen umfassenderen und verpflichtenderen Ansatz zu unternehmerischer Nachhaltigkeit auf EU-Gebiet.

Wer fällt unter den Geltungsbereich der CSDDD?

Die CSDD findet direkte Anwendung auf EU- und Nicht-EU-Unternehmen.

Für EU-basierte Unternehmen gilt die Richtlinie für Organisationen mit über 500 Angestellten und Umsatzerlösen von über 150 Mio. EUR. Alternativ fallen aber auch Unternehmen mit über 250 Angestellten und einem Umsatz ab 40 Mio. EUR unter die Richtlinie, sofern 50 % ihrer Erlöse aus Hochrisikobranchen wie Mode, Mineralindustrie oder Landwirtschaft stammen.

Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich der CSDD. Dazu gehören in der EU aktive Unternehmen aus Drittländern, die die Umsatzschwellen der obig aufgeführten Gruppen erfüllen, wobei dieser Umsatz in der EU generiert werden muss, ungeachtet der Tatsache, ob diese Organisationen Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in der Region unterhalten.

The financial sector has been excluded from CSDDD (for now at least), despite being included in the existing sectoral OECD guidance.

The European Union (EU) expects the Directive to directly impact around 13,000 companies within the EU and approximately 4,000 outside the EU.

Was müssen Unternehmen tun?

Die CSDD-Richtlinie schreibt vor, dass unter ihren Geltungsbereich fallende Unternehmen:

  1. Die wichtigsten negativen Impacts auf die Umwelt und die Menschenrechte identifizieren, die sich aus ihren Geschäftshandlungen sowie denen von Tochterunternehmen und Lieferketten ergeben.
  2. Identifizierte Risiken innerhalb ihrer Geschäftshandlungen und ihrer Lieferkette mindern, gestützt durch einen Aktionsplan und einen Zeitrahmen, um die identifizierten Risiken zu beheben.
  3. Beschwerdeverfahren für Arbeiter:innen und Stakeholder einrichten, um Probleme vorzubringen, wenn sie entstehen.
  4. Ihr Geschäftsmodell und ihre Geschäftsstrategie auf das 1,5 °C-Ziel des Pariser Vertrags ausrichten, insbesondere große Unternehmen.
  5. Öffentlich über ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts oder auf der Website Rechenschaft ablegen.

Wie geht es weiter?

The EU Parliament approved the CSDDD on 24 April 2024. 

This vote concludes a four-year process of negotiations and debates, marking a major political breakthrough and a turning point for human rights and environmental due diligence. 

The CSDDD must be formally approved by the EU Ambassadors on May 15 and EU Ministers on May 23 before it can officially enter into force.

Once formally adopted, the CSDDD will be ready for publication in the EU Official Journal, and then Member States will have two years to transpose the CSDDD into domestic law. Previously, it was anticipated that the requirements would begin to apply to the most prominent companies by 2027 and be phased in for additional companies in the subsequent two years (2028 & 2029). However, the voting delays will likely extend this timeline.

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