Alle ESG- und nichtfinanziellen Berichterstattungsvorschriften 2024 in der EU

Alle ESG- und nichtfinanziellen Berichterstattungsvorschriften 2024 in der EU

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Beherrschung der ESG-Konformität: Die wesentlichen EU-Vorschriften für Nachhaltigkeit und nichtfinanzielle Berichterstattung im Jahr 2024

Mit über 2.400 ESG-Vorschriften weltweit wird deutlich, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmenskonformität wird. Insbesondere die Europäische Union hat sich an vorderster Front dieser Bewegung angeschlossen und umfassende ESG-Vorschriften eingeführt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben, die innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs tätig sind. Für Unternehmen, die 2024 an der Spitze bleiben wollen, geht es bei der Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur darum, sich an das Gesetz zu halten - es geht darum, in Sachen Nachhaltigkeit führend zu sein, den Maßstab für unternehmerische Verantwortung zu setzen und den Erwartungen von Investoren und Verbrauchern gerecht zu werden. 

In diesem Artikel haben wir die wichtigsten ESG- und nichtfinanziellen Berichterstattungsvorschriften in der EU zusammengefasst, um Ihnen bei der Navigation durch diese komplexe Landschaft zu helfen. Von der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bis hin zum zukunftsorientierten "Fit for 55"-Paket bieten wir Ihnen die wesentlichen Informationen, um den Anforderungen gerecht zu werden und sich zu übertreffen. Ob Sie eine Finanzinstitution sind, die sich an neue Offenlegungsvorschriften anpasst, oder ein multinationales Unternehmen, das Strategien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen entwickelt - diese Vorschriften werden Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2024 und darüber hinaus prägen. Machen Sie sich bereit, eine transparente, verantwortungsbewusste und nachhaltige Zukunft zu begrüßen.

Wichtige EU-ESG-Berichterstattungsvorschriften für 2024: Was Sie wissen müssen

2024 ist ein bedeutendes Jahr, das von einer Reihe wegweisender EU-ESG-Berichterstattungsvorschriften geprägt ist, die die unternehmerische Verantwortung und die Berichterstattungspraktiken für Investitionen neu gestalten. Hier finden Sie einen knappen Überblick über die wichtigen Richtlinien und Vorschriften, die neue Standards für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Umweltverantwortung in der Europäischen Union setzen.

Grundlegende EU ESG-Berichtsstandards und -Rahmenbedingungen 

  • Nachhaltigkeits-Offenlegungsverordnung (SFDR): Diese Verordnung schreibt Nachhaltigkeitsberichterstattung für Investmentmanager in der EU vor und zielt darauf ab, die Transparenz darüber zu erhöhen, wie Finanzmarktteilnehmer ESG-Risiken in ihre Anlageentscheidungen integrieren.
  • Richtlinie zur Berichterstattung über die unternehmerische Nachhaltigkeit (CSRD): Erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung über Nachhaltigkeit für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und verbessert die Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen.
  • Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für unternehmerische Nachhaltigkeit (CSDDD): Unternehmen müssen nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit in ihren Betriebsabläufen und Wertschöpfungsketten identifizieren, verhindern, mindern und erfassen.
  • Europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM): Führt einen CO₂-Preis für bestimmte Importe ein, um die Kohlenstoffflucht zu verhindern und eine sauberere industrielle Produktion zu fördern.
  • EU-Taxonomie: Sie definiert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Investitionen in Richtung nachhaltigere Projekte zu lenken.
  • ‘Fit for 55’-Paket: Ein umfassender Plan zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) der EU bis 2030 um mindestens 55%, der verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen zur Unterstützung dieses Ziels umfasst.

Aufkommende EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsvorschriften, die 2024 zu beachten sind

  • EU-Richtlinie zu grünen Behauptungen: Legt Regeln fest, um Greenwashing zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass Umweltbehauptungen auf Produkten klar, korrekt und belegt sind.
  • EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte: Legt strengere Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die kritische Rohstoffe wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee importieren. Diese Unternehmen müssen nachweisen, dass diese Produkte nicht zur Entwaldung oder Walddegradation beitragen und nachhaltige Handelspraktiken fördern. 
  • Überarbeitung der EU-Gesetzgebung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen: Dieses wegweisende Update schreibt eine umfassende Überarbeitung der Verpackungsstandards vor, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern, Abfall zu minimieren und die Nutzung wiederverwendbarer Verpackungslösungen zu fördern. Es setzt ehrgeizige Ziele, dass bis 2030 alle EU-Verpackungen vollständig recycelbar sein sollen. 
  • EU-Richtlinie "Frauen in Aufsichtsräten": Stellt eine bahnbrechende Anforderung an eine signifikante Vertretung von Frauen in Führungspositionen dar und schreibt vor, dass große, börsennotierte Unternehmen der EU bis Juni 2026 einen Mindestanteil von 40% Frauen in nicht-exekutiven Direktorenpositionen erreichen müssen. Dabei besteht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, dieses Ziel unter bestimmten Bedingungen anzupassen.
  • EU Ecodesign für nachhaltige Produkte: Aktualisiert die Ecodesign-Richtlinie, um strengere Anforderungen an das Produktdesign für verbesserte Umweltverträglichkeit und Kreislaufwirtschaft zu stellen.

Die Richtlinie zur Berichterstattung über die Unternehmensnachhaltigkeit (CSRD)

Mit Inkrafttreten im Januar 2023 stellt die Richtlinie über die Berichterstattung zur Unternehmensnachhaltigkeit (CSRD) einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg der Europäischen Union zu nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung dar. Als Kernbestandteil des Sustainable Finance Package am 21. April 2021 verabschiedet, hat sich die CSRD aus der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) entwickelt und setzt einen neuen Maßstab für Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Berichterstattung zur Unternehmensnachhaltigkeit. 

Mit dem CSRD erweitert die EU den Horizont der Unternehmensverantwortung und erreicht eine umfassendere Palette von Unternehmen und vertieft den Umfang der Berichterstattung

  • Die Richtlinie gilt für alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einem Gesamtvermögen von über 25 Millionen Euro.
  • Es umfasst börsennotierte Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, und deckt einen bedeutenden Teil des EU-Marktes ab.
  • Die CSRD schreibt die Einhaltung für etwa 50.000 Unternehmen vor, was im Vergleich zur Abdeckung gemäß der NFRD einen erheblichen Sprung darstellt.

Der Kern des CSRD liegt in seinen detaillierten und robusten Berichtspflichten, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass Interessengruppen Zugang zu zuverlässigen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen haben

  • Umweltauswirkungen: Unternehmen müssen über ihre Umweltleistung berichten, einschließlich ihres Energieverbrauchs, ihres Ressourcenverbrauchs und ihres Einflusses auf die Biodiversität.
  • Soziale Verantwortung: Die Richtlinie fordert Offenlegungen zu Arbeitspraktiken, Achtung der Menschenrechte und Engagement für die Gemeinschaft.
  • Unternehmensführung: Unternehmen müssen Einblicke in ihre Governance-Strukturen geben, insbesondere wie sie Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungsprozesse integrieren.
  • Risikomanagement: Es wird Wert darauf gelegt, wie Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen identifizieren und angehen.

Die gestaffelte Umsetzung des CSRD-Zeitplans ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um zu beachten:

  • 5. Januar 2023: Die CSRD tritt offiziell in Kraft.
  • 2024: Unternehmen, die bisher nach den Vorgaben der NFRD berichtet haben, müssen erstmals den Anforderungen der CSRD entsprechen.
  • Ab 2025: Schrittweise Ausweitung der Berichtspflichten auf weitere Unternehmen und Branchen mit abschließender umfassender Abdeckung.

Die Schnittstelle des CSRD mit anderen EU-Verordnungen wie der Verordnung über nachhaltige Finanzinformationen (SFDR) und der EU-Taxonomie zeigt einen kohärenten Ansatz für nachhaltige Finanzen und Investitionen und stärkt das strategische Bekenntnis der EU zur Nachhaltigkeit.

Für Unternehmen bietet der Übergang zur CSRD-Konformität die Möglichkeit, in Sachen Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle einzunehmen und damit ein Engagement zu demonstrieren, das bei Verbrauchern, Investoren und Partnern Anklang finden kann. Dies erfordert einen proaktiven Ansatz:

  • Verständnis und Vorbereitung: Machen Sie sich mit den Anforderungen des CSRD vertraut und bewerten Sie die aktuellen Berichtsprozesse.
  • Strategische Umsetzung: Entwickeln Sie einen Plan, um die erforderlichen Änderungen in bestehende Rahmenwerke und Prozesse zu integrieren.
  • Continuous improvement: Betrachten Sie die Einhaltung als eine fortlaufende Reise und nutzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse, um nachhaltige Geschäftspraktiken und strategisches Wachstum voranzutreiben.

Die CSRD fördert fundierte Entscheidungsfindung und treibt die breitere EU-Agenda für eine nachhaltige und widerstandsfähige Zukunft voran, indem sie Interessengruppen detaillierte und zuverlässige Einblicke in die Praktiken der Unternehmensnachhaltigkeit bietet.

Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für Unternehmensnachhaltigkeit (CSDDD)

Die Europäische Union fördert weiterhin die unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit, indem sie die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit (CSDDD) annimmt. Diese richtungsweisende Richtlinie, die vom EU-Rat verabschiedet wurde, stellt einen entscheidenden Schritt nach vorne dar, um ethische und nachhaltige Praktiken in den Unternehmensaktivitäten und Lieferketten innerhalb der EU zu verankern.

Kontext und Auswirkungen

  • Nach intensiven Verhandlungen erhielt die CSDDD grünes Licht, was das unerschütterliche Engagement der EU für Menschenrechte und Umweltverantwortung widerspiegelt.
  • Ursprünglich vorgeschlagen, um einen breiteren Rahmen abzustecken, legt die Richtlinie nun die Compliance-Schwelle bei einem weltweiten Nettoumsatz von 450 Millionen Euro fest und begrenzt damit den Anwendungsbereich von etwa 6.800 auf ungefähr 5.300 Unternehmen.
  • Diese Neukalibrierung stellt sicher, dass die Richtlinie zwar eine robuste Haltung in Bezug auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht beibehält, aber auch pragmatisch auf eine bestimmte Ebene von Unternehmen zugeschnitten ist.

Wer muss sich anpassen?

  • Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen, die den festgelegten finanziellen Schwellenwert überschreiten, sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten innerhalb der EU.
  • Dies umfasst Unternehmen über die Schwellengröße hinaus und umfasst auch die Muttergesellschaften von Konzernen, um sicherzustellen, dass der Geltungsbereich der Richtlinie umfassend, aber dennoch fokussiert ist.

Schlüsselbestimmungen und Anforderungen

  • Die Richtlinie verzichtet auf einen Einheitsansatz und legt den Schwerpunkt nicht mehr auf Hochrisikosektoren, um eine breite Anwendbarkeit in verschiedenen Branchen sicherzustellen.
  • Eine differenzierte Definition der Lieferkette wird angenommen, wobei der Fokus auf direkten Geschäftsbeziehungen und -aktivitäten liegt und somit die wirkungsvollsten Bereiche des unternehmerischen Einflusses herausgearbeitet werden.
  • Insbesondere wurden spezifische Mandate im Zusammenhang mit Klimaschutzplänen und der Regelung von zivilrechtlichen Ansprüchen gemäßigt, wodurch den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, Durchsetzungs- und Compliance-Mechanismen effektiv anzupassen.

Die Richtlinie führt einen gestaffelten Zeitplan ein, der die Unternehmensgröße und -kapazität berücksichtigt:

  • Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1.500 Millionen Euro unterliegen einem dreijährigen Erfüllungszeitraum.
  • Ein Vierjahreszeitraum wird Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 900 Millionen Euro gewährt.
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro haben fünf Jahre Zeit, um sich an die Vorgaben der Richtlinie anzupassen.

Die CSDDD stellt eine strategische Notwendigkeit dar, die mit der weitergefassten EU-Agenda für nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Unternehmensverhalten in Einklang steht. Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallen, werden dringend aufgefordert,:

  • Führen Sie eine gründliche Sorgfaltspflichtprüfung ihrer Betriebsabläufe und Lieferketten durch, um nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern.
  • Entwickeln und implementieren Sie effektive und reaktionsfähige Sorgfaltspflichtstrategien und integrieren Sie diese in ihre Kerngeschäftsprozesse.
  • Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der sich entwickelnden Standards und Erwartungen und nutzen Sie die Richtlinie als Rahmenwerk, um Innovationen zu fördern, Nachhaltigkeit zu verbessern und widerstandsfähige Lieferketten aufzubauen.

Die CSDDD bedeutet einen bedeutenden Schritt in der EU auf dem Weg zu einer nachhaltigen und gerechten Unternehmenswelt. Durch die Festlegung strenger Sorgfaltspflichtanforderungen werden Unternehmen dazu ermutigt, sich proaktiv mit ihrer Umwelt- und Sozialbilanz auseinanderzusetzen und so zu einer verantwortungsbewussteren und nachhaltigeren globalen Wirtschaft beizutragen.

Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Im Rahmen des ehrgeizigen Klimapakets "Fit for 55" der EU wurde der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) am 17. Mai 2023 eingeführt. Der CBAM ist eine wegweisende Initiative im umfassenden Strategiekonzept der Europäischen Union zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und gewährleistet, dass inländische und importierte Waren die genauen Kohlenstoffkosten tragen. Er reagiert direkt auf die globale Herausforderung des Kohlenstofflecks und das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Carbon Leakage beschreibt das Szenario, in dem Unternehmen möglicherweise ihre Produktion auf Länder mit lockereren Emissionsbeschränkungen verlagern, aufgrund der Kosten, die durch Klimapolitiken auferlegt werden, was potenziell zu einer insgesamt höheren Emission führen kann. Durch die Angleichung des CO₂-Preises zwischen EU-Produkten und Importen zielt das CBAM darauf ab, diese Verschiebung zu verhindern und sicherzustellen, dass strenge Klimamaßnahmen nicht einfach zu einer Verlagerung der Emissionen außerhalb der EU führen.

CBAM erweitert den Anwendungsbereich der EU-Klimapolitik und legt neue Standards für den internationalen Handel fest:

  • Der Mechanismus gilt für Importeure bestimmter kohlenstoffintensiver Waren, wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität.
  • Es umfasst ausländische Unternehmen, die in die EU exportieren und in Regionen ohne CO₂-Preissysteme tätig sind, die dem der EU entsprechen.

CBAM repose sur une base de exigences claires et applicables :

  • Ausrichtung des CO₂-Preises: Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, die dem Kohlenstoffpreis im EU-Emissionshandelssystem (ETS) entsprechen.
  • Datenerfassung und Berichterstattung: Ab Oktober 2023 müssen Unternehmen die eingebetteten Emissionen importierter Produkte sorgfältig verfolgen und somit die Grundlage für vollständige Einhaltung bis 2026 schaffen.

Die schrittweise Einführung des CBAM ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um zu verstehen:

  • 2023-2025: Übergangsphase für Unternehmen zur Anpassung und Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung des CBAM.
  • 2026: CBAM ist vollständig wirksam und wird bis 2034 schrittweise eingeführt, um die volle Kapazität zu erreichen.

Die Integration des CBAM in den breiteren EU-Rechtsrahmen, einschließlich des EU-ETS und des Europäischen Green Deals, unterstreicht eine gemeinsame Front bei der Verfolgung globaler Nachhaltigkeit.

Der Übergang zur CBAM-Konformität bietet Unternehmen die Möglichkeit, Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu sein und ein Bekenntnis zur Umweltverantwortung zu zeigen, das von Verbrauchern, Investoren und Partnern weltweit zunehmend geschätzt wird. Dies erfordert eine gewissenhafte und strategische Herangehensweise:

  • Proaktiver Ansatz: Unternehmen müssen sich mit den Feinheiten des CBAM vertraut machen und sie in ihre operativen Strategien integrieren. 
  • Strategische Anpassung: Die Entwicklung von Rahmenwerken und Prozessen zur Erfüllung der Anforderungen des CBAM wird für den fortgesetzten Zugang zum EU-Markt unerlässlich sein. 
  • Nachhaltiges Wachstum: Indem Unternehmen CBAM als Katalysator für Wachstum betrachten, können sie die Einhaltung nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Der CBAM ist ein entscheidender Mechanismus im Arsenal der EU gegen den Klimawandel. Er soll das Risiko von Kohlenstoff-Leckagen verhindern und einen global gerechten Ansatz für die CO₂-Preisgestaltung fördern. Durch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen fördert er weltweit Unternehmen, in sauberere Produktionsmethoden zu investieren, und unterstützt die Vision der EU für eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft.

Die EU-Taxonomie-Verordnung

Während die Europäische Union ihren Weg in eine nachhaltige Zukunft fortsetzt, erweist sich die EU-Taxonomie als entscheidender Rahmen für die Definition und Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten. Im Rahmen der Klimaziele der EU "Fit for 55" eingeführt, ist die EU-Taxonomie Teil des umfassenderen Pakets für nachhaltige Finanzen, das darauf abzielt, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzuleiten.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das entwickelt wurde, um die Umweltverträglichkeit von Wirtschaftstätigkeiten anhand von sechs Hauptzielen zu bewerten, darunter Klimaschutz und Anpassung. Sie unterstützt Unternehmen und Investoren dabei, festzustellen, welche Aktivitäten als umweltverträglich angesehen werden können, und fördert Transparenz bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen.

Die EU-Taxonomie schreibt folgende Einrichtungen vor

  • Anwendbar auf Finanzmarktteilnehmer und große Unternehmen gemäß SFDR, NFRD und dem geänderten Geltungsbereich von CSRD/NFRD.
  • Finanzinstitute werden über die Taxonomieausrichtung von Finanzprodukten berichten. 
  • Gleichzeitig müssen auch nicht-EU-Unternehmen und EU-Unternehmen mit bedeutenden europäischen Umsätzen und/oder Wertpapieren, die an EU-Märkten gelistet sind, die Vorschriften einhalten.

Die EU-Taxonomie basiert auf folgendem Zeitplan:

  • Januar 2022: Unternehmen begannen den Anteil ihrer förderfähigen Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie offenzulegen. 
  • Januar 2024: Unternehmen müssen über die Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf die Ziele der Taxonomie berichten.
  • 2025: Finanzinstitute müssen gemäß den CSRD-Vorschriften die Taxonomieausrichtung in ihren nichtfinanziellen Berichten berücksichtigen. 
  • Ein schrittweises Rollout für die Umsetzung wurde festgelegt, wobei erste Offenlegungen zur Eignung für die Taxonomie ab 2022 erfolgen. Bis 2025 werden Unternehmen in ihren nichtfinanziellen Berichten nach CSRD über den Anteil ihrer taxonomiekonformen Aktivitäten am Umsatz, den Investitionsausgaben und den betrieblichen Ausgaben berichten.

Für Unternehmen erfordert die Anpassung an die EU-Taxonomie ein fundiertes Verständnis ihrer Kriterien und eine strategische Integration in ihre bestehenden betrieblichen Rahmenwerke. Unternehmen müssen:

  • Beschäftigen Sie sich mit den Kriterien: Tauchen Sie in die Anforderungen der Taxonomie ein und bewerten Sie, wie sie auf ihre Geschäftstätigkeit zutreffen. 
  • Plan für die Integration: Entwickeln Sie Strategien, um die Kriterien der Taxonomie in ihre Geschäftsmodelle und Berichterstattung zu integrieren. 
  • Förderung kontinuierlicher Weiterentwicklung: Zukünftige Veränderungen antizipieren und ihre Praktiken an die Nachhaltigkeitsziele der EU anpassen.

Die EU-Taxonomie ist der Kompass für nachhaltige Finanzen und führt Unternehmen und Investoren zu umweltfreundlichen Aktivitäten. Ihr strukturierter Ansatz und transparente Kriterien sind entscheidend für Europas Übergang zu einer grüneren Wirtschaft und ein Zeugnis für das Engagement der EU für eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft.

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Die Verordnung über nachhaltige Finanzwirtschaftliche Offenlegung (SFDR)

Die Verordnung über nachhaltige Finanzwirtschaft (SFDR), die im März 2021 in Kraft trat, stellt einen bedeutenden Schritt in der Initiative der EU dar, Transparenz in den Umgang des Finanzmarktes mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) zu bringen. 

Ein Teil des EU Sustainable Finance Package, SFDR schafft einen standardisierten Rahmen für die Berichterstattung über ESG-Aspekte. Dadurch wird sichergestellt, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in ganz Europa - sowie nicht-EU-Unternehmen, die mit EU-Märkten in Kontakt stehen - offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen integriert werden.

SFDR wirft ein weites Netz und umfasst Investmentfirmen, Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften, Banken und mehr. Dabei wird die Transparenz betont, die von organisatorischen Strategien bis hin zu einzelnen Finanzprodukten reicht. Größere Unternehmen müssen detaillierte Berichte veröffentlichen, in denen sie die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen berücksichtigen. Im Vergleich dazu haben kleinere Unternehmen die Möglichkeit, flexibel zu handeln und ihre Vorgehensweise zu erläutern.

Die gestaffelte Umsetzung der Verordnung begann im März 2021, wobei Unternehmen verpflichtet sind, anfängliche Offenlegungen darüber zu machen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Entscheidungsprozesse integrieren. Von dort aus legt die SFDR einen Rhythmus für jährliche Berichterstattung fest, wobei wesentliche Nachhaltigkeitsrisikopolitiken und Aussagen zu negativen Auswirkungen bis zum Ende jedes Jahres im Juni fällig sind.

Die SFDR ergänzt andere wichtige Vorschriften wie die CSRD und die EU-Taxonomie und gewährleistet damit eine konsistente Regelung für nachhaltige Finanzen in der EU.

Die Einführung der SFDR stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für den Finanzsektor dar. Unternehmen, die in ihren Geltungsbereich fallen, müssen einen proaktiven Ansatz verfolgen:

  • Verständnis und Vorbereitung: Unternehmen müssen die Anforderungen der SFDR gründlich verstehen, um ihre Berichterstattungsprozesse zu bewerten und anzupassen. 
  • Strategische Umsetzung: Ein Plan zur Integration von SFDR-Offenlegungen in bestehende Betriebsabläufe und Berichtsrahmen ist unerlässlich. 
  • Laufende Verbesserung: Betrachtung der SFDR als Katalysator für kontinuierliche ESG-orientierte Verbesserung, Ausrichtung der Anlagestrategien auf nachhaltiges Wachstum.

Durch die Vorgabe klarer, vergleichbarer Einblicke in den Umgang von Finanzinstituten und -produkten mit ESG-Risiken und -Auswirkungen zielt die SFDR darauf ab, Investoren mit dem Wissen auszustatten, das sie für informierte Entscheidungen benötigen, um einen widerstandsfähigeren und umweltbewussteren Finanzmarkt zu fördern.

Fit for 55" und der nachhaltige Finanzplan der EU: Die Zukunft der grünen Gesetzgebung navigieren

Die Europäische Union hat eine ehrgeizige Reise angetreten, um ihre Klima- und Finanzlandschaft neu zu definieren, insbesondere durch das "Fit for 55" Gesetzespaket und den umfassenden Plan für nachhaltige Finanzen. Diese Initiativen stellen das strategische Bekenntnis der EU dar, Nachhaltigkeit in jeden Aspekt ihrer Wirtschaft zu integrieren und setzen einen neuen Maßstab für die unternehmerische Umweltverantwortung.

Comprendre "Fit for 55"

'Fit for 55' ist der gesetzgeberische Fahrplan der EU, der eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 anstrebt und sich mit den Zielen des neuen Europäischen Klimaschutzgesetzes vom Juni 2021 deckt. Es handelt sich um eine sektorübergreifende Überarbeitung, die die bestehenden Gesetze erweitert und neue Richtlinien einführt, die den Klima-, Energie-, Verkehrs-, Gebäude- und Landnutzungsbereich betreffen. Hier ist, was Sie sich merken sollten:

  • Erweiterung des Emissionshandelssystems (ETS): Aufbauend auf den Erfolgen des EU-ETS sieht "Fit for 55" vor, die CO₂-Bepreisung auf neue Sektoren auszuweiten, einschließlich der Schifffahrt und schrittweise auch auf den Straßenverkehr und Gebäude ab 2026.
  • Europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Um das Risiko von CO₂-Verlagerungen zu mindern, wird das CBAM eine CO₂-Preisbelastung auf bestimmte Importe erheben, um sicherzustellen, dass sie ähnliche Kosten wie EU-Produkte tragen.
  • Sozialer Klimafonds: Diese Initiative verfolgt das Ziel, durch einen Fonds in Höhe von 72,2 Milliarden Euro, verwundbare Gruppen zu unterstützen, die von den politischen Veränderungen betroffen sind, und so den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu erleichtern.

Während die Vorschläge noch verhandelt werden und ein zweijähriges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, sollten Unternehmen damit rechnen, dass die meisten Maßnahmen ab 2025-2026 in Kraft treten werden.

Le plan de finance durable de l'UE

Im Juli 2021 wurde der Nachhaltige Finanzplan der EU vorgestellt, der sechs Maßnahmen im Rahmen der "Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft" umreißt, wie beispielsweise die Erweiterung nachhaltiger Finanzinstrumente und die Entwicklung internationaler Standards für nachhaltige Finanzen. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehören:

  • Europäischer Standard für Grüne Anleihen (EUGBS): Ein freiwilliger Standard, der Emittenten dabei unterstützen soll, legitime grüne Projekte hervorzuheben und das Risiko von Greenwashing zu minimieren.
  • Änderung der EU-Taxonomie: Klärt die Offenlegungspflichten großer Unternehmen hinsichtlich der Ausrichtung ihres Geschäfts auf umweltverträgliche Aktivitäten.

Auswirkungen auf Unternehmen und Finanzinstitute

Das 'Fit for 55'-Paket verlangt von Unternehmen, insbesondere solchen in kohlenstoffintensiven Branchen, ihre Betriebsabläufe neu zu bewerten und anzupassen, um sich an strengere Emissionsziele anzupassen. Auf der anderen Seite wird der Sustainable Finance Plan, einschließlich des europäischen grünen Anleihenstandards (EUGBS) und der Änderung der EU-Taxonomie, die Kennzeichnung von Finanzprodukten als 'grün' und die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeit neu gestalten und einen höheren Maßstab für Umweltverantwortung setzen.

Für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, unterstreicht dies die Bedeutung von:

  • Proaktive Einhaltung: Auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen bleiben, um auf kommende Änderungen vorbereitet zu sein.
  • Strategische Planung: Ausrichtung von Geschäftsmodellen und Investitionsstrategien an den erweiterten Nachhaltigkeitskriterien der EU.

Das "Fit for 55"-Paket und der nachhaltige Finanzplan der EU sind regulatorische Rahmenwerke und Katalysatoren für eine europäische dekarbonisierte Wirtschaft. Unternehmen und Finanzinstitute müssen entschlossenes Handeln ergreifen, um sich an diese Veränderungen anzupassen und ihre Rolle als Vorreiter im globalen Übergang zur Nachhaltigkeit zu festigen.

Auf dem Laufenden zu bleiben über die ESG- und nicht-finanziellen Berichtspflichten der EU für 2024 ist entscheidend, um die Einhaltung sicherzustellen und Ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu demonstrieren. Da sich diese Vorschriften weiterentwickeln, ist es wichtig, eine verlässliche Quelle für die neuesten Updates und Erkenntnisse zu haben.

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