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Seit Januar 2024 bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Mit dieser Änderung wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die ersten 12 europäischen ESRS durchsetzt, in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Berichterstattung über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) auf dem gesamten Kontinent zu standardisieren und die Transparenz zu erhöhen.

Diese wegweisende Initiative zielt darauf ab, die Genauigkeit und Transparenz der nicht-finanziellen Berichterstattung auf das Niveau der finanziellen Berichterstattung zu heben und verlangt von Unternehmen im Geltungsbereich der CSRD, diese Standards zu übernehmen. Das ESRS-Rahmenwerk strebt danach, eine transparente, genaue und vergleichbare Sicht auf die ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen eines Unternehmens zu bieten. Dies ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein Schritt hin zur Integration von Nachhaltigkeit in den Kern der Unternehmensberichterstattung und spiegelt das Engagement der Europäischen Union für eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft wider.

Durch die Forderung nach detaillierter Offenlegung treiben die ESRS Unternehmen in Europa und darüber hinaus dazu an, ihre Nachhaltigkeitspraktiken neu zu bewerten und sie an globalen Best Practices auszurichten. Dadurch wird ein neuer Maßstab für Unternehmensverantwortung und Transparenz gesetzt und ein informierterer und nachhaltigerer Markt für alle Stakeholder gefördert.

Ihr Leitfaden zur Berichterstattung gemäß ESRS 

Der Übergang zur ESRS-Berichterstattung gemäß CSRD stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für Unternehmen dar. Durch eine proaktive Herangehensweise an das Verständnis und die Umsetzung der ESRS-Anforderungen können Unternehmen die Einhaltung sicherstellen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken stärken, ihre Unternehmenstransparenz verbessern und positiv zur globalen Nachhaltigkeitsagenda beitragen.

Für eine erfolgreiche Berichterstattung gemäß ESRS müssen Unternehmen sich frühzeitig auf die Vorbereitung und strategische Planung einlassen. Dieser Prozess beinhaltet eine umfassende Vertrautheit mit dem umfangreichen Anwendungsbereich des ESRS, die Identifizierung von Lücken in vorhandenen Daten- und Berichtsprozessen sowie die Planung zur Bestimmung der erforderlichen Informationen und Arbeitsabläufe für eine konforme Berichterstattung. Eine frühzeitige und effiziente Planung ist entscheidend, um den strengen Anforderungen des ESRS gerecht zu werden und diese Gelegenheit zu nutzen, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen und Führungsqualitäten im Bereich Nachhaltigkeit zu demonstrieren. 

Dieser Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf die ESRS-Berichterstattung, indem er einen Überblick über die Standards bietet und praktische Schritte aufzeigt, die Ihr Unternehmen mit Plan A zur Einhaltung unternehmen kann. Durch Befolgung der aufgeführten Schritte können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle Berichtspflichten gemäß der CSRD erfüllen. 

Was sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS)?

Die ESRS wurde von der European Financial Advisory Group (EFRAG) entwickelt und am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt übernommen. Die Entwicklung der ESRS basiert auf zwei Elementen: 

  1. Konsistenz mit bestehenden Empfehlungen und Standards für Berichterstattung 
  • Um ein hohes Maß an Interoperabilität zwischen dem ESRS und anderen internationalen Standards zu gewährleisten, sind die ESRS-Berichtsanforderungen mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) abgestimmt. EFRAG arbeitet auch eng mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) zusammen, um die Interoperabilität mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards sicherzustellen. 
  1. Ausrichtung an den rechtlichen EU-Rahmenbedingungen 

Die ESRS und die doppelte Materialitätsbewertung 

Die ESRS nehmen eine "doppelte Wesentlichkeit" Perspektive ein, was bedeutet, dass die Standards Unternehmen dazu verpflichten, ihre Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu berichten und wie soziale und Umweltfragen finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen schaffen.

Eine doppelte Materialitätsbewertung hilft dabei, zu identifizieren, welche Nachhaltigkeitsthemen und ESRS für eine Organisation und ihre Stakeholder am relevantesten (material) sind.

  • Ein Nachhaltigkeitsthema erfüllt die Kriterien der doppelten Relevanz, wenn es sowohl auswirkungsbezogen als auch finanziell relevant ist
  • Auswirkungsmaterialität bezieht sich darauf, wie die Aktivitäten eines Unternehmens Gesellschaft und Umwelt beeinflussen (Perspektive von innen nach außen).
  • Finanzielle Relevanz berücksichtigt, wie ein Unternehmen von Nachhaltigkeitsfragen betroffen ist (Perspektive von außen).

Alle Standards innerhalb des ESRS, mit Ausnahme von ESRS 2 "Allgemeine Offenlegungen", unterliegen einer Materiellkeitsbewertung.

Verstehen Sie den ESRS-Rahmen für die Einhaltung der CSRD

ESRS-Rahmenwerk für CSRD-Konformität.

Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) dienen als Grundlage für die Einhaltung der CSRD und bieten Unternehmen einen strukturierten Ansatz, um ihre Nachhaltigkeitsinitiativen und -auswirkungen zu kommunizieren. Eine vereinfachte Darstellung der ESRS in verständlicheren Begriffen ist entscheidend für ein besseres Verständnis und eine bessere Anwendung.

Im Kern sind die ESRS in zwei Hauptkategorien unterteilt:

1. Obligatorische übergreifende Standards

Diese Standards sind für alle Organisationen, die auf CSRD-Vorbereitung abzielen, unerlässlich. In dieser Gruppe gibt es zwei Standards:

   - ESRS 1 klärt die grundlegenden Anforderungen für die Einhaltung der CSRD und stellt sicher, dass Unternehmen den wesentlichen Standards für nachhaltige Berichterstattung entsprechen.

   - ESRS 2 erweitert dies, indem es allgemein gültige Offenlegungsanforderungen detailliert beschreibt, unabhängig vom spezifischen Nachhaltigkeitsthema.

Dieser Standard (ESRS 2) geht auf drei entscheidende Bereiche ein:

  • Governance: Darstellung, wie Nachhaltigkeit in das Unternehmensführungssystem integriert wird.
  • Strategie: Klärung der Rolle, die Nachhaltigkeit in den langfristigen Planungs- und Entscheidungsprozessen des Unternehmens spielt.
  • Auswirkungs-, Risiko- und Chancenmanagement: Bereitstellung eines Leitfadens für Unternehmen, um darüber zu berichten, wie sie Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen verwalten und darauf reagieren, sowie wie diese Faktoren in ihr Gesamtrisikomanagement integriert werden.    

Diese übergreifenden Standards fungieren als Kompass und geben Organisationen Anleitung, wie sie ihre Offenlegungen strukturieren können, um Klarheit, Relevanz und Konsistenz sicherzustellen.

2. Aktuelle Standards

Neben den grundlegenden Anforderungen bieten die ESRS zehn nicht verbindliche themenspezifische Standards. Dabei handelt es sich um spezialisierte Rahmenwerke, die sich mit den Details von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) befassen. Sie sind darauf ausgerichtet, themenspezifische Offenlegungen zu erleichtern und Unternehmen einen detaillierteren Einblick in ihre Nachhaltigkeitsleistung zu ermöglichen. Obwohl sie nicht verpflichtend sind, sind diese themenspezifischen Standards für Organisationen entscheidend, um ihre Nachhaltigkeitspraktiken und Auswirkungen in spezifischen ESG-Bereichen umfassend offenzulegen.

3. Sektor-spezifische Standards

Angesichts der vielfältigen Natur der Industrien wird sich die ESRS weiterentwickeln, um branchenspezifische Standards einzubeziehen. Diese sollen voraussichtlich bis Juni 2026 von der Europäischen Kommission abgeschlossen und übernommen werden. Diese Standards zielen darauf ab, die einzigartigen Nachhaltigkeitsaspekte und Berichtsanforderungen, die in verschiedenen Branchen vorhanden sind, anzugehen und sicherzustellen, dass die Berichterstattung so relevant und aufschlussreich wie möglich ist.

Im Wesentlichen soll das ESRS einen klaren und umfassenden Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten. Es handelt sich nicht nur um eine Checkliste, sondern um einen transformationalen Ansatz, um Nachhaltigkeit in die Grundlage der Unternehmensstrategie und -kommunikation zu integrieren. Diese systematische Kategorisierung und die bevorstehenden sektorspezifischen Standards unterstreichen das Engagement der EU für maßgeschneiderte, transparente und transformative Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Bereiten Sie sich mit 5 einfachen Schritten auf die ESRS vor 

Erfüllt Ihr Unternehmen die Schwellenanforderungen der CSRD? Seien Sie jetzt einen Schritt voraus mit Plan A, um sich auf die Berichterstattung gemäß ESRS vorzubereiten. 

Der Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den neuen Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) kann herausfordernd erscheinen. Mit der richtigen Anleitung und strategischen Planung kann Ihr Unternehmen jedoch reibungslos und effizient übergehen. So kann Plan A Ihre Compliance-Reise in fünf einfachen Schritten erleichtern:

  1. Verstehen Sie die ESRS und ihre Anforderungen 
  • Bevor Sie Ihre Reise zur CSRD-Berichterstattung beginnen, erkunden Sie die CSRD-Webseite von Plan A und konsultieren Sie unsere Fachexperten, um die bevorstehenden Berichtsstandards zu verstehen und wie sie Ihr Unternehmen beeinflussen. 
  1. Bestimmen Sie wesentliche ESRS-Themen (Doppelte Wesentlichkeitsbewertung)
  • Verstehen Sie den Umfang der ESRS-Berichtsbereiche und wie sie sich aus finanzieller und auswirkungsbezogener Sicht auf Ihr Unternehmen auswirken. 
  • Machen Sie sich mit dem Prozess der doppelten Wesentlichkeitsbewertung vertraut und planen Sie dies mit einem externen Partner, um festzustellen, über welche ESRS-Themen berichtet werden soll.
  1. Bewerten Sie den Status quo Ihrer Datensammlung und identifizieren Sie Lücken
  • Unterziehen Sie eine gründliche Analyse des ESRS und ordnen Sie Ihre bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattungen sowohl den verpflichtenden als auch den wesentlichen ESRS mit Hilfe von Fachexperten von Plan A zu. 
  • Verwenden Sie die Dienste von Plan A, um die Qualität der vorhandenen Daten Ihres Unternehmens zu bewerten, die bestehenden Datenerfassungs- und Berichtsverfahren Ihres Unternehmens zu überprüfen und festzulegen, welche Daten für die Einhaltung der ESRS-Richtlinien fehlen. 
  1. Legen Sie eine Strategie fest und planen Sie die Reise zur Datensammlung
  • Überprüfen Sie mit Hilfe der Fachleute von Plan A den Reifegrad und die Lücken in den Datenerfassungsprozessen Ihres Unternehmens, um herauszufinden, auf welchen bestehenden Prozessen Sie aufbauen können und wo Anpassungen erforderlich sind.
  • Verstehen Sie die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Wissen und Kapazitäten, um die Datensammlung für CSRD-Berichterstattung zu ermöglichen.
  1. Bereiten Sie sich auf eine externe Prüfung und Gewährleistung vor 
  • Proaktiv angehen mögliche Probleme mit dem Netzwerk von Plan A's verifizierten Assurance-Partnern, um den Weg für den bevorstehenden Prozess der Drittprüfung und -sicherung zu ebnen. 

Sind Sie bereit, die CSRD einzuhalten? Plan A steht Ihnen zur Seite, um Ihre Bereitschaft zu unterstützen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um sich vorzubereiten. Buchen Sie noch heute eine Demo und machen Sie den ersten Schritt hin zur nahtlosen Einhaltung der CSRD.

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