Der Finanzmarkt hat kürzlich die Einführung einer neuen Regelung erlebt, die verspricht, die Art und Weise zu verändern, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in Europa berichtet werden. Diese Veränderung soll eine neue Ära der Transparenz und fundierten Entscheidungsfindung für Investoren einläuten.
Also, wie heißt dieser Game-Changer? Es handelt sich um die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). In dieser Policy-Notiz werden wir tief in die SFDR eintauchen und ihre Ziele, wen sie betrifft, was sie erfordert und mehr diskutieren.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation, allgemein bekannt als SFDR, ist eine entscheidende Verordnung, die spezifische ESG-Offenlegungspflichten vorschreibt. Ihr Hauptziel besteht darin, einen Standard für die Berichterstattung über ESG-Faktoren in ganz Europa zu schaffen. Hier ist, was sie erreichen möchte:
1. Standardisierte Berichterstattung: Mit der Einführung der SFDR müssen Finanzmarktteilnehmer ihre Herangehensweise zur Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen bei ihren Anlageentscheidungen in einer konsistenteren Weise offenlegen.
2. Förderung von Transparenz: Die SFDR zielt darauf ab, Investoren klarere Einblicke in Nachhaltigkeits- und Umweltfaktoren innerhalb der Finanzmärkte zu bieten und eine informiertere Entscheidungsfindung zu fördern.
3. Vermeidung von Greenwashing: Durch den von der SFDR festgelegten Standard können Versuche, Finanzprodukte umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind - bekannt als Greenwashing - eingeschränkt werden.
4. Effektive Umsetzung: Die SFDR wurde im März 2021 offiziell umgesetzt, im Anschluss an den EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen. Erfahren Sie mehr über ihre Herkunft und Hintergründe hier.
In erster Linie wurde die SFDR für Finanzmarktteilnehmer (FMTs) und Finanzberater innerhalb der Europäischen Union entwickelt. Ihre Reichweite erstreckt sich jedoch über diese Grenzen hinaus und umfasst auch:
The SFDR mandates two levels of disclosure:
1. Berichterstattung auf Organisationsebene: Hier müssen Institutionen folgendes offenlegen:
2. Berichterstattung auf Fonds-/Produktebene: Die SFDR kategorisiert Produkte in drei verschiedene Kategorien, für die jeweils eigene Offenlegungsvorschriften gelten:
1. Offenlegung auf Unternehmensebene: Institutionen sollten diese Informationen auf ihren offiziellen Websites präsentieren und dabei ihre Herangehensweise zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf ihre Entscheidungsprozesse erläutern.
2. Offenlegung auf Produktniveau: Diese können entweder vorvertraglich oder im Jahresbericht präsentiert werden. Sie müssen jederzeit auf der offiziellen Website des Unternehmens zugänglich sein.
Die Berichterstattung über wesentliche nachteilige Auswirkungen sollte jährlich bis zum 30. Juni erfolgen und sich auf das vorangegangene Kalenderjahr beziehen.
Ab August 2023 wurden direkte Strafen für die Nichteinhaltung der SFDR noch nicht festgelegt. Allerdings könnte die Nichteinhaltung potenziell den Ruf eines Unternehmens schädigen.
Die Einführung der SFDR markiert einen bedeutenden Schritt hin zur Transparenz und Rechenschaftspflicht im Finanzsektor. Indem sie sicherstellt, dass Institutionen ihre Ansätze zur Nachhaltigkeit und die potenziellen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen offenlegen, zielt die SFDR darauf ab, Investoren die Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um informierte Entscheidungen zu treffen.
Stellen Sie sicher, dass Sie immer über Vorschriften wie die SFDR auf dem Laufenden bleiben, um die besten Anlageentscheidungen zu treffen. Die Finanzwelt ist ständig im Wandel, und informiert zu bleiben ist der Schlüssel zum Erfolg.
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